Arbeitgeberwechsel: Wann brauchst du eine neue DRV-Befreiung?
Beschäftigungsbezug, Drei-Monats-Frist und elektronischer Antrag: Was du bei einem Jobwechsel zur DRV-Befreiung prüfen solltest.
WISSEN FÜR RECHTSANWÄLTE
Für deine eigene Vorsorge sind die Details der anwaltlichen Tätigkeit wichtig: Bist du angestellt, als Syndikus tätig oder führst du eine Kanzlei? Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Fragen zu Versorgungswerk, Einkommensschutz und Finanzplanung. Die verlinkten Ratgeber helfen dir, Unterlagen gezielt zu lesen und Entscheidungen vorzubereiten.
Ein vorhandener Befreiungsbescheid von der gesetzlichen Rentenversicherung ist kein allgemeiner Nachweis für jede spätere Beschäftigung. Die Befreiung nach § 6 SGB VI ist tätigkeitsbezogen. Wenn du in eine andere Kanzlei oder ein anderes Unternehmen wechselst, sind die neue Beschäftigung, der bisherige Bescheid und ein möglicher neuer Antrag zusammen zu prüfen. Für die rückwirkende Wirkung gilt grundsätzlich eine Drei-Monats-Frist ab Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen.
Bei der Syndikustätigkeit kommen die berufsrechtliche Zulassung und ihre Zuordnung zur Beschäftigung hinzu. Zulassung und rentenversicherungsrechtliche Befreiung sind unterschiedliche Entscheidungen. Auch wesentliche Tätigkeitsänderungen können Fragen auslösen. Sonderfälle wie ein Betriebsübergang sollten nicht nach einer pauschalen Wechselregel abgehandelt werden. Für eine Prüfung sind Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Zulassungsunterlagen und Befreiungsbescheid wichtiger als eine Berufsbezeichnung allein.
Die Leistung bei Berufsunfähigkeit richtet sich im Versorgungswerk nach der geltenden Satzung. Welche Tätigkeit, welches Leistungsvermögen und welche Einstellungsvoraussetzungen maßgeblich sind, ist konkret zu lesen. Eine pauschale Behauptung, alle Versorgungswerke würden immer erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit und nach Rückgabe der Zulassung leisten, ist keine verlässliche Grundlage. Der Ratgeber erläutert dies an der aktuellen Satzung für Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen.
Die private BU folgt dagegen den vereinbarten Versicherungsbedingungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Prüfe, wie deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit beschrieben wird und welche abstrakten oder konkreten Verweisungsmöglichkeiten bestehen. Bei einer eigenen Kanzlei kann außerdem eine Umorganisationsprüfung bedeutsam werden. Erst wenn Leistungsauslöser, Höhe und Dauer der möglichen Zahlungen bekannt sind, kannst du sie mit deinen laufenden privaten Verpflichtungen vergleichen. Kanzleikosten gehören in eine zusätzliche, gesonderte Übersicht.
Die gesetzliche Mindestdeckung eines einzelnen Rechtsanwalts beantwortet noch nicht, welche Versicherungssumme zu den tatsächlichen Mandatsrisiken passt. Gesellschaftsform, Tätigkeitsbereiche, mögliche Vermögensschäden und die Jahreshöchstleistung sind gemeinsam zu betrachten. Für Berufsausübungsgesellschaften gelten neben § 51 insbesondere die Anforderungen der §§ 59n und 59o BRAO. Eine Einzelpolice darf nicht ungeprüft als ausreichende Absicherung einer Gesellschaft angesehen werden.
Auch mehrere berufliche Rollen sind getrennt zu beschreiben. Für die reine Syndikustätigkeit enthält § 46c Absatz 3 BRAO eine besondere Regelung; daneben ausgeübte niedergelassene Anwaltstätigkeit muss eigenständig eingeordnet werden. Halte bei einer Partnerschaft, Rechtsformänderung oder neuen Tätigkeit schriftlich fest, welche Person und welche Gesellschaft versichert sind. Der Vergleich von Beiträgen ist erst sinnvoll, wenn Deckung, Ausschlüsse und Selbstbehalte zu demselben Risiko gehören.
Bei Gründung oder Beteiligung besteht der Finanzierungsbedarf nicht nur aus dem einmaligen Kaufpreis. Laufende Kanzleikosten, Anlaufzeiten, offene Forderungen und private Ausgaben können gleichzeitig Liquidität benötigen. Eine Reserve für den Betrieb sollte dabei nicht mehrfach verplant werden. Wenn derselbe Betrag zugleich als Notgroschen, Steuerreserve und Eigenkapital für eine Immobilie auftaucht, ist die Planung rechnerisch zu optimistisch.
Steuervorauszahlungen und spätere Nachzahlungen können unterschiedliche Jahre betreffen und im selben Zeitraum zahlbar werden. Deshalb ist die zeitliche Zuordnung der Verpflichtungen wichtig. Eine individuelle steuerliche Prognose liefert die Grundlage für die Rücklage. Dein langfristiger Vermögensaufbau sollte anschließend mit dem tatsächlich verfügbaren Betrag geplant werden. Eine zusätzliche Vorsorgezahlung muss auch dann tragbar bleiben, wenn Einnahmen schwanken oder du zeitweise weniger arbeiten kannst.
Neben dem Versorgungswerk können ein frei verfügbares Depot, weitere Rentenansprüche oder andere Vermögenswerte unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Entscheidend ist, welche regelmäßigen Ausgaben später gedeckt sein sollen und wann du Kapital flexibel benötigst. Kosten, steuerliche Behandlung und Auszahlungsmöglichkeiten gehören in denselben Vergleich. Ein einzelner Steuervorteil oder ein hoher dargestellter Rentenfaktor ersetzt diese Gesamtbetrachtung nicht.
Bei Familienzeit, Teilzeit oder einer veränderten Partnerschaft lohnt sich außerdem ein Blick auf Hinterbliebenenleistungen und vorhandene Erhöhungsoptionen. Die konkrete Satzung und die Vertragsbedingungen sind maßgeblich. Für eine erste persönliche Rückmeldung kannst du dein Anliegen über den Kurz-Check an Norman Abrahamson richten. Die verlinkten Artikel dienen der Orientierung und bereiten Fragen vor; individuelle berufsrechtliche oder steuerliche Prüfungen gehören zu entsprechend befugten Stellen.
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