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Versorgungswerk

Berufsunfähigkeit im anwaltlichen Versorgungswerk: Die Satzung entscheidet

Dein Versorgungswerk kann Leistungen bei Berufsunfähigkeit vorsehen. Was dafür nachzuweisen ist, steht jedoch in der für dich geltenden Satzung. Eine pauschale Gegenüberstellung von „100 Prozent beim Versorgungswerk“ und „50 Prozent in der privaten BU“ wird den unterschiedlichen Regeln nicht gerecht.

Für Rechtsanwälte

DAS WICHTIGSTE

  • Leistungsregeln sind satzungsabhängig und regional zu prüfen.
  • Eine pauschale 100-Prozent-Regel ist kein belastbarer Vergleich.
  • Private BU und Versorgungswerk nach Voraussetzungen und Leistungshöhe vergleichen.

Welcher Beruf und welche Einschränkung zählen?

Prüfe zunächst, welche berufliche Tätigkeit die Satzung zum Maßstab macht. Geht es um die anwaltliche Tätigkeit insgesamt oder um deine bisherige konkrete Ausgestaltung? Welche zeitliche Einschränkung und welche voraussichtliche Dauer werden verlangt?

Als regionales Beispiel nennt § 18 der aktuellen NRW-Satzung ein Leistungsvermögen von durchschnittlich weniger als drei Stunden täglich anwaltlicher Tätigkeit und weitere Voraussetzungen. Dieser Maßstab darf nicht ohne Prüfung auf andere Versorgungswerke übertragen werden.

Tätigkeitseinstellung und Zulassung auseinanderhalten

In NRW gehört die Einstellung der anwaltlichen beziehungsweise syndikusanwaltlichen Tätigkeit zu den Voraussetzungen. Die Satzung unterscheidet dabei zwischen Rente auf Zeit und auf Dauer. Für die dauerhafte Rente ist dort zusätzlich die Beendigung der Zulassung innerhalb einer bestimmten Frist nachzuweisen.

Tätigkeitseinstellung, Beendigung der Zulassung und medizinischer Nachweis sind verschiedene Punkte. Verlasse dich daher nicht auf eine mündliche Aussage wie „Du musst deine Zulassung sowieso immer zurückgeben“. Frage dein eigenes Versorgungswerk nach der aktuellen Regelung und dem vorgesehenen Verfahren.

Mit dem privaten Vertrag richtig vergleichen

Das gesetzliche Leitbild der privaten BU in § 172 VVG bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner gesunden Ausgestaltung. Die vereinbarten Bedingungen bestimmen die konkreten Leistungsschwellen, Prognosezeiträume und möglichen Verweisungsregeln.

Stelle deshalb nicht bloß zwei Rentenbeträge gegenüber. Vergleiche auch Beginn und Ende der Leistung, Nachprüfung, Nachweise sowie mögliche Anrechnungsvorschriften. Eine private Zusatzabsicherung ist eine Bedarfsentscheidung; sie folgt nicht automatisch aus der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk.

Von der Satzung zur persönlichen Versorgungslücke

Nutze deine aktuelle Versorgungsmitteilung, den privaten Versicherungsschein und die vollständigen Bedingungen. Stelle daneben deine privaten Fixkosten und gegebenenfalls die Kosten der Kanzlei, die auch bei deinem Ausfall weiterlaufen.

Ein zeitweise reduziertes Arbeitspensum kann für die Leistungssysteme unterschiedlich bewertet werden. Bevor du Verträge veränderst oder einen Leistungsantrag stellst, solltest du die Folgen einer fortgesetzten Tätigkeit und notwendige Nachweise mit den jeweils zuständigen Stellen klären. Bei strittigen Leistungsfragen kann rechtliche Begleitung erforderlich sein.

Für deine Bestandsaufnahme ist auch die Beschreibung eines normalen Arbeitstages hilfreich: Mandatsarbeit, Besprechungen, Gerichtstermine und organisatorische Aufgaben. Ein hoher zeitlicher Aufwand in einer bestimmten Tätigkeit ist etwas anderes als deren wirtschaftliche Bedeutung. Diese Informationen können für eine spätere Beurteilung wichtig sein, erlauben aber für sich genommen noch keine Aussage über einen konkreten Leistungsanspruch.

  • Welche konkrete Satzungsfassung gilt für dich?
  • Welche Tätigkeiten und welches tägliche Leistungsvermögen werden geprüft?
  • Welche Zulassungs- oder Einstellungsvoraussetzungen nennt die jeweilige Leistung?

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Versorgungswerk NRW – Satzung, insbesondere § 18
  2. § 172 VVG – Leistung der privaten BU

Allgemeine Information, Stand 31. Oktober 2026. Für deine Entscheidung zählen die geltenden Regeln, deine persönliche Situation und der genaue Vertrags- oder Satzungstext. Eine individuelle Steuer- oder Rechtsprüfung erfolgt durch entsprechend befugte Berufsträger.

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