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Kindererziehungszeiten: Auch mit Versorgungswerk an die DRV denken

Du zahlst in ein Versorgungswerk und gehst deshalb davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung für dich keine Rolle spielt? Nach der Geburt eines Kindes lohnt sich ein genauer Blick. Kindererziehungszeiten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen relevant sein.

Für Familien in Kammerberufen

DAS WICHTIGSTE

  • Versorgungswerkmitgliedschaft schließt die Prüfung von Kindererziehungszeiten nicht aus.
  • Eine gewünschte Zuordnung sollte frühzeitig geklärt werden.
  • DRV-Kontenklärung und Versorgungswerk-Anträge sind unterschiedliche Verfahren.

Mitgliedschaft und Kindererziehungszeit getrennt prüfen

§ 56 SGB VI beschreibt Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Unter anderem muss die Erziehung dem jeweiligen Elternteil zugeordnet sein, die räumlichen Voraussetzungen müssen passen und es darf kein gesetzlicher Ausschluss vorliegen.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wegen einer beruflichen Tätigkeit beantwortet diese Frage nicht allein. Bei anderen Versorgungssystemen kommt es insbesondere darauf an, ob die Erziehungszeit dort systembezogen annähernd gleichwertig berücksichtigt wird. Die verbindliche Einordnung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung.

Welchem Elternteil wird die Zeit zugeordnet?

Bei gemeinsamer Erziehung wird die Zeit nicht einfach beiden Eltern gleichzeitig in voller Höhe gutgeschrieben. Das Gesetz enthält Zuordnungsregeln und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine übereinstimmende Erklärung der Eltern.

Eine solche Erklärung wirkt grundsätzlich für die Zukunft und nur begrenzt rückwirkend. Wer eine bestimmte Aufteilung möchte, sollte sich deshalb früh beraten lassen. Tatsächliche überwiegende Erziehung und eine vereinbarte Zuordnung sind auseinanderzuhalten. Bewahre die passenden Nachweise und den Schriftwechsel auf.

Elternzeit im Versorgungswerk gesondert organisieren

Die Anerkennung einer Zeit bei der DRV ersetzt nicht automatisch einen möglichen Antrag beim Versorgungswerk. Beitragspflichten, Befreiungsmöglichkeiten, Erleichterungen und Auswirkungen auf die Anwartschaften richten sich dort nach der jeweiligen Satzung.

Erstelle zwei getrennte Vorgangslisten: eine für die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten und eine für deine berufsständische Mitgliedschaft während der Unterbrechung. Eine Rückkehr in Teilzeit oder ein Wechsel des Arbeitgebers kann zusätzliche Abstimmung mit Personalabrechnung und Versorgungswerk verlangen.

Erst das Konto klären, dann die Leistung planen

Eine vorgemerkte Kindererziehungszeit ist noch keine abschließende Aussage über eine sofortige oder später bestimmte Rentenzahlung. Dafür müssen auch die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und gegebenenfalls erforderliche Wartezeiten betrachtet werden. Frühere Beschäftigungszeiten können dabei ebenfalls relevant sein.

Bitte die DRV um Kontenklärung und eine Auskunft zu deinem persönlichen Verlauf. Für die Familienplanung gehören außerdem die Verteilung von Erwerbsarbeit, laufende Vorsorgebeiträge und Ausfallrisiken in ein gemeinsames Gespräch. Schreibe offene Zuständigkeiten auf, damit der Antrag nicht zwischen Alltag und Wiedereinstieg liegenbleibt.

Plant ihr als Eltern eine Aufteilung der Erwerbsarbeit, besprecht auch die Folgen für jede einzelne Versorgung. Ein gemeinsam ausgeglichenes Haushaltskonto gleicht unterschiedliche persönliche Rentenanwartschaften nicht automatisch aus. Haltet daher fest, welche Beiträge während der Familienphase weiterlaufen, welche reduziert werden und wann ihr die Planung nach dem Wiedereinstieg erneut gemeinsam ansehen möchtet.

  • Sind vorhandene DRV-Zeiten vollständig erfasst?
  • Wie wird die Kindererziehungszeit zugeordnet?
  • Welche zusätzlichen Anträge verlangt dein Versorgungswerk?

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten
  2. Deutsche Rentenversicherung – fachliche Hinweise zu Kindererziehungszeiten

Allgemeine Information, Stand 31. Oktober 2026. Für deine Entscheidung zählen die geltenden Regeln, deine persönliche Situation und der genaue Vertrags- oder Satzungstext. Eine individuelle Steuer- oder Rechtsprüfung erfolgt durch entsprechend befugte Berufsträger.

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